Mittelschule Auerbach i. d. Oberpfalz


Direkt zum Seiteninhalt

Prüfungen

M-Zug

Vorrücken bzw. Wiederholen im M-Zug

Die Vorrückungsbestimmungen sind geregelt in § 27 (6) der VSO, orientieren sich am erhöhten Anforderungsniveau und sind strenger als in den Regelklassen. Die Erlaubnis zum Vorrücken in die nächst höhere Klasse im Mittleren-Reife-Zug der Jahrgangsstufen 7 bis 9 kann im Jahreszeugnis nicht gewährt werden

  • bei Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird, oder
  • bei Gesamtnote 5 in in mehr als einem Vorrückungsfach, sofern nicht Notenausgleich gewährt wird.
  • Vorrückungsfächer sind alle Fächer mit Ausnahme des Faches Sport.
  • Falls das Zeugnis höchstens zwei Noten 5 oder eine Note 6 aufweist, kann Notenausgleich Schülern gewährt werden, wenn sie
  • in einem Vorrückungsfach die Gesamtnote 1 oder
  • in zwei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 2 oder
  • in drei Vorrückungsfächern die Gesamtnote 3 erreicht haben.
  • Notenausgleich ist ausgeschlossen bei Schülern,
  • die die nicht bestandene Klasse zum zweiten Mal besuchen oder
  • deren schlechte Leistungen auf ungenügende Mitarbeit zurückzuführen ist oder
  • die im Fach Deutsch die Note 6 erhalten haben.



Die Mittlere-Reife-Prüfung

Prüfungsfächer sind Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Schülers das Fach AWT (Arbeit-Wirtschaft-Technik) oder das vom Schüler besuchte praktische Wahlpflichtfach (GtB, HsB oder KtB).
 
Art, Umfang und andere Details der Abschlussprüfung sind in der VSO (Volksschulordnung, § 37) festgelegt:

Pflichtprüfungsfächer

Deutsch - schriftlich (200 Minuten), mündlich (15 Minuten)
Mathematik - schriftlich (150 Minuten)
Englisch - schriftlich (120 Minuten), mündlich (15 MInuten)

Wahlprüfungsfächer

aus folgenden vier Fächern muss der Prüfling eines auswählen:

Arbeit-Wirtschaft-Technik - schriftlich (60 Minuten)
Gewerblich-technischer Bereich - praktisch 210 Minuten (TZ, CAD, Werken), schriftlich (30 Minuten)
Kommunikationstechnischer Bereich - praktisch (110 Minuten), schriftlich (30 Minuten)
Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich - praktisch (150 Minuten), schriftlich (50 Minuten)

Festsetzung der Zeugnisnoten und des Prüfungsergebnisses

Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Gesamtnote in den Fächern. Sie ergibt sich aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote; die Prüfungsnote gibt im Allgemeinen den Ausschlag. Die Jahresfortgangsnote kann nur dann überwiegen, wenn sie nach dem Urteil des Prüfungsausschusses der Gesamtleistung des Schülers in dem betreffenden Fach mehr entspricht als die Prüfungsnote. In Nichtprüfungsfächern gelten die Jahresfortgangsnoten als Gesamtnoten.

Der mittlere Schulabschluss ist erreicht, wenn in den Abschlussfächern jeweils mindestens ausreichende Leistungen (höchstens einmal Note 5) erzielt werden. Auf die Möglichkeit eines eventuellen Notenausgleiches (§ 39 (10) VSO) sei hier ausdrücklich verwiesen.

Startseite | Schulleitung | Lehrkräfte | Sprechzeiten | Klassen | Schülervertretung | Verbindungslehrer | Schulforum | Elternvertretungen | M-Zug | Ganztagesangebot | Schülerzeitung | Schulleben | Schulchronik | Termine | Anfahrt | Downloads | Links | Kontakt | Impressum | Sitemap


Untermenü


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü