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M-Zug
Neue Aufnahme und Zugangsbestimmungen (ab Schuljahr 2010/2011) für den M-Zug
Um in die M7-Klasse aufgenommen zu werden, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:
Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 muss aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Durchschnittsnote 2,66 erzielt werden. Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Aufnahmeprüfung ab 3,00 an der Mittelschule Auerbach.
Gemäß § 30 der VSO haben die Schülerinnen und Schüler, die nicht den direkten Zugang zum Mittlere-Reife-Zug über den Notendurchschnitt im Zwischenzeugnis nachweisen können, die Möglichkeit sich einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch zu unterziehen in denen nicht die Note 2 oder besser erreicht wurden.
Alle drei Fächer bieten die Chance den erforderlichen Notenschnitt zu erreichen. Eine Verschlechterung der Gesamtnote durch die Aufnahmeprüfung erfolgt künftig nicht mehr. Sobald der notwendige Notendurchschnitt und damit der Zugang zum M-Zug erreicht wurde, ist eine weitere Prüfungsteilnahme nicht mehr erforderlich. Eine entsprechende Änderung der VSO ist in Vorbereitung.
Der Zugang zum M-Zug ist zusätzlich zur Entscheidung mit Zwischenzeugnis und ggf. Aufnahmeprüfung auch unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Aus der Regelklasse der Jgst. 6 in die Jgst. 7 des M-Zugs mit einem Notenschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Jahreszeugnis.
Aus der Regelklasse der Jgst. 7 bzw. 8 in die Jgst. 8 bzw. 9 des M-Zugs mit einem Notenschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Ma-thematik und Englisch im Jahreszeugnis.
Eine nochmalige Aufnahmeprüfung nach dem Jahreszeugnis findet nicht statt.
Beispiel:
Jahrgangsstufe 6 |
Jahrgangsstufe 8 |
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Fach |
Zeugnis-note |
Aufnahme-prüfung |
Gesamt-note |
Fach |
Zeugnis-note |
Aufnahme-prüfung |
Gesamt-note |
Deutsch |
3 |
2 |
2 |
Deutsch |
3 |
2 |
2 |
Mathematik |
4 |
3 |
3 |
Mathematik |
3 |
5 |
3 |
Englisch |
3 |
--- |
3 |
Englisch |
3 |
2 |
2 |
Aufnahmeprüfung im Fach Englisch muss nicht mehr abgelegt werden; Aufnahmeprüfung mit 2,66 „bestanden“ |
Note der Aufnahmeprüfung im Fach Mathematik bleibt unberücksichtigt; Aufnahmeprüfung mit 2,33 „bestanden" |
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Für Schüler anderer Schularten
Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zuges, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde. Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Mittelschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.
Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich:
zu Beginn eine Schuljahres,
wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat,
wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden; ansonsten entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.
Klasse |
Zugang / Regelklassen |
Fächer |
Notenschnitt |
Bedingungen |
M7 |
Zwischenzeugnis |
Durchschnitt |
2,66 und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
M8 |
Zwischenzeugnis |
Durchschnitt |
2,33 und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
M9 |
Zwischenzeugnis |
Durchschnitt |
2,33 und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |
M10 |
Qualifizierender Hauptschulabschluss |
Durchschnitt |
2,33 und besser |
Antrag der Erziehungsberechtigten |