Mittelschule Auerbach i. d. Oberpfalz


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Voraussetzungen

M-Zug

Neue Aufnahme und Zugangsbestimmungen (ab Schuljahr 2010/2011) für den M-Zug


Um in die M7-Klasse aufgenommen zu werden, müssen folgende Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein:

Im
Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 muss aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch die Durchschnittsnote 2,66 erzielt werden. Aufnahme erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten. Aufnahmeprüfung ab 3,00 an der Mittelschule Auerbach.

Es besteht auch die Möglichkeit nach der Jahrgangsstufe 7 und 8, Zwischenzeugnis
2,33, in den M-Zug zu wechseln, Aufnahmeprüfung ab 2,66 Ein Durchschnitt von 2,33 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch (Prüfungsfach) im qualifizierenden Hauptschulabschluss erlauben einen Wechsel in die M10. 2,66 und schlechter Aufnahmeprüfung in Auerbach.

Für Schüler anderer Schularten
Wechsel in die nächsthöhere Jahrgangsstufe des M-Zuges, wenn die Erlaubnis zum Vorrücken erteilt wurde. Schüler, die aus Realschule, Wirtschaftsschule oder Gymnasium an die Mittelschule zurückkehren, werden in die Regelklasse eingewiesen.

Die Eingliederung von Schülern der genannten Schulen in die M-Klassen der Jahrgangsstufen 7 bis 9 ist grundsätzlich nur möglich:

zu Beginn eine Schuljahres,
wenn der Schüler im Jahreszeugnis der abgebenden Schulart die Erlaubnis zum Vorrücken erhalten hat,
wenn der Schüler die Vorrückungserlaubnis nicht erhalten hat und sich das Versagen auf Fächer bezieht, die in der Mittelschule nicht unterrichtet werden; ansonsten entscheidet der Schulleiter. Er kann hierzu eine Aufnahmeprüfung durchführen.

Klasse

Zugang / Regelklassen

Fächer

Notenschnitt

Bedingungen

M7

Zwischenzeugnis
Jahrgang 6

Durchschnitt
in D, M, E

2,66 und besser

3,00 und schlechter

Antrag der Erziehungsberechtigten

a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der
aufnehmenden Schule

M8

Zwischenzeugnis
Jahrgang 7

Durchschnitt
in D, M, E

2,33 und besser

2,66 und schlechter

Antrag der Erziehungsberechtigten

a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der
aufnehmenden Schule

M9

Zwischenzeugnis
Jahrgang 8

Durchschnitt
in D, M, E

2,33 und besser

2,66 und schlechter

Antrag der Erziehungsberechtigten

a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der
aufnehmenden Schule

M10

Qualifizierender Hauptschulabschluss

Durchschnitt
in D, M, E

2,33 und besser

2,66 und schlechter

Antrag der Erziehungsberechtigten

a) Antrag der Erziehungsberechtigten
b) Aufnahmeprüfung an der
aufnehmenden Schule

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